Hinweise zu den Ebenheitsmessungen nach DIN 18202 bzw. DIN 15185
Prüfung der Ebenheit als Rasternivellement
Bei der Anwendung des Rasternivellements wird die zu untersuchende Fläche in einen vor Beginn der Messungen festzulegenden Rasterabstand eingeteilt und vereinfacht als Gitternetz mit linearer Verbindung der Rasterpunkte angenommen. Die Höhenlage der zu prüfenden Fläche wird mittels eines Nivellierhorizontes (hier “Präzisionsmessgerät GeoLaser PL70“) in den Rasterschnittpunkten gemessen.
Hinweise zu den Ebenheitsmessungen
nach DIN 18202 bzw. DIN 15185
Prüfung der Ebenheit als Rasternivellement
Bei der Anwendung des Rasternivellements wird die zu untersuchende Fläche in einen vor Beginn der Messungen festzulegenden Rasterabstand eingeteilt und vereinfacht als Gitternetz mit linearer Verbindung der Rasterpunkte angenommen. Die Höhenlage der zu prüfenden Fläche wird mittels eines Nivellierhorizontes (hier “Präzisionsmessgerät GeoLaser PL70“) in den Rasterschnittpunkten gemessen.
In den Aufzeichnungen des Nivellements werden die Lage des Rasters, der Rasterabstand und die Nivellierhöhe der einzelnen Rasterpunkte dokumentiert.
Die Ebenheitsabweichung wird bei dieser Vorgehensweise nicht unmittelbar als Stichmaß gemessen, sondern für jeden Rasterpunkt in Bezug auf die beiden benachbarten Rasterpunkte rechnerisch ermittelt. Die Betrachtung erfolgt jeweils getrennt für die beiden Richtungen des Rasters.
Ermittlung der Abweichungen
Die Abweichungen werden ermittelt, indem drei aufeinanderfolgende Schnittpunkte P1, P2, P3 einer Messlinie betrachtet werden (Bild 1). Die Abweichung t im Punkt P4 ist die Differenz zwischen der mittleren Höhe, die sich aus h3 und h5 ergibt, und der gemessenen Höhe h4.
Die mittlere Höhe hm wird wie folgt errechnet:
hm = ½ (h3 + h5)
und die Abweichung t im Punkt P4 ergibt sich zu:
t = h4 –hm
Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen
Die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen in DIN 18202, Tabelle 3, sind für unterschiedliche Messpunktabstände gestaffelt. Die Ebenheitsanforderung an eine Fläche ist eingehalten, wenn alle Kombinationen von Messpunktabstand und zugehörigem Stichmaß eingehalten sind.
Die Toleranzwerte für Bodenplatten sind in Tabelle 3, Zeile 1 bis Zeile 4 in Abhängigkeit von den jeweiligen Messpunktabständen, z. B. P3-P5 (Bild 1) festgelegt.
Grenzwerte für Winkelabweichungen
Grenzwerte für Winkelabweichungen gelten auch für horizontale und geneigte Flächen. In Tabelle 2 „Grenzwerte für Winkelabweichungen“ sind Stichmaße in mm als Grenzwerte für Winkelabweichungen festgelegt und werden bestimmten Nennmaßbereichen in m zugeordnet.
Ebenheitstoleranzen bei Hochregallagern
Gemeint sind Industrieböden, die zum Betrieb leitliniengeführter Flurförderzeuge zur Regalbedienung im Schmalgang geeignet sind. Deshalb wurde hier die Ebenheit eines Bauteils des Hochbaus in einer Maschinenbaunorm geregelt: DIN 15185-1 „Lagersysteme mit leitliniengeführten Flurförderzeugen; Anforderungen an Boden, Regal und sonstige Anforderungen“.
Anforderungen in den Ebenheiten gelten nur für die Fahrspuren. Die Anforderungen der DIN 15185 auf eine Fläche übertragen zu wollen, ist nicht möglich.
Quer zum Fahrgang wird der zulässige Höhenunterschied in Abhängigkeit von der Spurweite des Staplers sowie der Hubhöhe festgelegt (Tab. 1). Die Ebenheiten der Fahrspuren in Längsrichtung werden nach der Toleranzdefinition der DIN 18202 nach den Stichmaßregelungen geprüft (Auswertungen z. B. nach Bild 1, Messpunktabstand P5-P9). Dabei sind die Anforderungen für Stichmaße gegenüber der DIN 18202, Tab. 3, Zeile 3, exakt halbiert (Tab. 2).
© Dr. Jürgen Meyer