Prüfungspflichtige Statik
Lediglich bei OK Lagergut < 7,50 m entfällt die Prüfungspflicht. Das bedeutet: Nur bauaufsichtlich eingeführte Regelwerke nach dem Eurocode bzw. der Stahlfaserrichtlinie sind für statische Berechnungen von Bodenplatten heranzuziehen und prüfungsfähig.
Hochregalanlagen
Statische Berechnungen der Betonsohlplatte als Plattengründungskörper werden insbesondere bei Hochregalanlagen vielfach prüfungs- und genehmigungspflichtig. Wir erstellen hierzu speziell erforderliche statische Berechnungen nach der Methode der Finiten Elemente.
Wirtschaftliche Berechnung
Wir berechnen wirtschaftlich mit Hilfe hierfür speziell entwickelter Programme in nichtlinearer Plattenstatik zur kostengünstigen Ausnutzung des Materialverhaltens von Betonsohlplatten unter Berücksichtigung vorteilhafter, nichtlinearer Stoffgesetze.